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2 Kriterien müssen erfüllt sein, damit wir Ihre Steuerrechtlichen Angelegenheiten übernehmen.   Welche  zwei ?

1) zunächst einmal müssen Sie fähig und willig sein unseren Beitrag zu bezahlen. Näheres zur Höhe unserer Beiträge können Sie in der Rubrik "über uns" unter Preise/Beiträge entnehmen.

2) Sie dürfen keine Selbständige oder Freiberufliche Einkünfte erzielen.  Ansonsten kann jeder Angestellte, Arbeitnehmer, Beamter, Rentner/Pensionär, Mitglied werden und unsere Beratungsleistung in Anspruch nehmen. Zusätzlich  können wir  auch tätig werden, wenn Sie Einkünfte erzielen aus:

a) Kapitalvermögen  (z.b. Zinsen, Dividenden, Fondsauschüttungen)

b) Vermietung und Verpachtung

c) Private Veräußerungsgeschäfte   (z.b. Spekulationsgeschäfte mit Aktien/Wertpapieren oder Grundstücken)

und die Höhe der Einkünfte aus den Positionen a,b und c jährlich nicht 13.000 / 26.000 € übersteigen.

 (13.000 bei Einzelveranlagung/26.000 bei Zusammenveranlagten Ehegatten. Diese Höchstbeträge gelten nur für die Postionen a, b und c.  Andere Einkünfte wie Bruttoarbeitslohn, Rente und Pension können wir in unbegrenzter Höhe veranlagen)

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden